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Kostenübernahme:
Die jungen Patienten können die Klinik als Privatpatienten
in Anspruch nehmen. Die Kosten für den Aufenthalt übernehmen
auf Antrag und mit ärztlichem Attest alle privaten Krankenversicherungen,
die Beihilfe und die PostBeaKK.
Akutaufnahme
Wir nehmen als Akutklinik auf eine ärztliche Einweisung
hin jederzeit auf, wenn die notwendigen
Voraussetzungen gegeben sind. Die Beantragung der Kostenübernahme
geschieht dann durch uns im Nachhinein.
Wir bitten Sie hier um vorherige telefonische Kontaktaufnahme
und Beratung, damit wir ge-
meinsam klären können, ob die Voraussetzung für
eine Akutaufnahme vorliegen.
Vorherige Kostenübernahme
Sie beantragen vor Beginn der Behandlung eine Leistungszusage
bei Ihrer Versicherung. Mit der schriftlichen Zusage der Versicherung
besteht eine Leistungspflicht für eine stationäre
Behand lung. Diese Leistungszusage läuft bei einigen Kassen
unbürokratisch. Bei Vorlage eines Einwei-
sung wird eine Kostenübernahme zunächst für 2
oder 3 Wochen gewährt, bei Bedarf wird ver-
längert. Andere Versicherungen fordern vor der Aufnahme
eine aussagefähige ärztliche Begründung (Attest),
dass dem Gutachter der Krankenkasse vorgelegt wird. |
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Das
ärztliche Attest
- Aus dem Attest muss die medizinische
Notwendigkeit einer stationären Behandlung deutlich
werden (vor allem durch eine medizinisch klare Diagnose).
- Weiterhin wird immer die Frage geprüft, ob
die ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Wurde keine ambulante Psychotherapie gemacht, dann muss dieser
Punkt besonders begründet werden!
Birgitta Karle

Geschäftsführungsass.
„Auch für komplizierte Fragen
finden wir gute Lösungen!"
Sabine Kilsbach

Sekretariat
„Ich bin Ihnen gern behilflich bei
Ihrem Aufenthalt bei uns!"
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