Kostenübernahme
 
         
 

Kostenübernahme:
Die jungen Patienten können die Klinik als Privatpatienten in Anspruch nehmen. Die Kosten für den Aufenthalt übernehmen auf Antrag und mit ärztlichem Attest alle privaten Krankenversicherungen, die Beihilfe und die PostBeaKK.

Akutaufnahme
Wir nehmen als Akutklinik auf eine ärztliche Einweisung hin jederzeit auf, wenn die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Die Beantragung der Kostenübernahme geschieht dann durch uns im Nachhinein.
Wir bitten Sie hier um vorherige telefonische Kontaktaufnahme und Beratung, damit wir ge-
meinsam klären können, ob die Voraussetzung für eine Akutaufnahme vorliegen.

Vorherige Kostenübernahme
Sie beantragen vor Beginn der Behandlung eine Leistungszusage bei Ihrer Versicherung. Mit der schriftlichen Zusage der Versicherung besteht eine Leistungspflicht für eine stationäre Behand lung. Diese Leistungszusage läuft bei einigen Kassen unbürokratisch. Bei Vorlage eines Einwei-
sung wird eine Kostenübernahme zunächst für 2 oder 3 Wochen gewährt, bei Bedarf wird ver-
längert. Andere Versicherungen fordern vor der Aufnahme eine aussagefähige ärztliche Begründung (Attest), dass dem Gutachter der Krankenkasse vorgelegt wird.

 

Das ärztliche Attest

  1. Aus dem Attest muss die medizinische Notwendigkeit einer stationären Behandlung deutlich werden (vor allem durch eine medizinisch klare Diagnose).
  2. Weiterhin wird immer die Frage geprüft, ob die ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Wurde keine ambulante Psychotherapie gemacht, dann muss dieser Punkt besonders begründet werden!

Birgitta Karle

Geschäftsführungsass.
„Auch für komplizierte Fragen finden wir gute Lösungen!"

Sabine Kilsbach

Sekretariat
„Ich bin Ihnen gern behilflich bei Ihrem Aufenthalt bei uns!"